Hausordnung der Philipp-Reis-Schule
Vorbemerkungen zur Hausordnung
Überall, wo viele Menschen zusammenleben und / oder arbeiten, müssen sie sich Regeln geben, um das Zusammenleben zu ermöglichen und Konflikte, so weit es geht, zu vermeiden bzw. demokratisch zu regeln.
Das gilt auch für die Schulgemeinschaft.
In der Schule sollten alle dafür Sorge tragen, dass sich Schüler(innen) und Lehrer(innen) wohl fühlen und dass man im Umgang miteinander rücksichtsvoll und verständnis- und kompromissbereit ist. Dafür stehen wir auch mit unserer Schulvereinbarung ein.
Zweck dieser Hausordnung ist es,
- die Schule zu einem Ort zu gestalten, an dem alle sich wohl fühlen können. Dazu gehört eine ansprechende Umgebung, wozu alle Schulangehörige ihren Beitrag leisten sollten,
- zu freundlichem und höflichem Umgang miteinander anzuregen,
- Schäden an Personen und Sachen (persönliches Eigentum und am Schuleigentum) zu verhindern,
- unnötige Störungen beim Lernen zu vermeiden.
1. Verhalten vor dem Unterricht, in den Bussen und in den Pausen
1.1 Öffnung der Gebäude vor der 1. Stunde
Die Gebäude werden für Schüler(innen) um 7.30 Uhr geöffnet.
1.2 Beginn des Unterrichts
Fachräume dürfen grundsätzlich erst betreten werden, wenn die Lehrerin/der Lehrer anwesend ist. Vor Beginn des Fachunterrichts warten die Schüler(innen) im Eingangsbereich vor dem jeweiligen Fachraumtrakt.
Bleibt ein(e) Lehrer(in) zu Beginn einer Stunde länger als 5 Minuten aus, so benachrichtigt der Sprecher der Klasse bzw. Gruppe das Sekretariat.
Die Klassenräume im D-Bau werden ab 7.45 Uhr von der Frühaufsicht für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.
1.3 Fahrschüler
Schüler(innen) aus den Friedrichsdorfer Stadtteilen werden mit Schulbussen zur Schule gefahren und von dort abgeholt. Sie verhalten sich beim Einsteigen und während der Fahrt so, dass keine Mitschüler(innen) bedrängt oder gar gefährdet werden. Die Fahrtzeiten sind den Erfordernissen des Unterrichts nach Möglichkeit angepasst. Eine Übersicht der Fahrtzeiten wird jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres erstellt und im Informationskasten ausgehängt.
1.4 Große Pausen
In den großen Pausen verlassen alle Schüler(innen) vor der Lehrerin/dem Lehrer den Klassen- bzw. Fachraum und gehen unverzüglich auf den Schulhof. Die Unterrichtsräume werden in den großen Pausen verschlossen. Der Aufenthalt in den Fluren und Treppenhäusern ist nicht erlaubt.
Findet die folgende Unterrichtsstunde in einem anderen Raum statt, so sind die Schulsachen und alle persönlichen Gegenstände mitzunehmen.
Der Aufenthalt in den Gängen des Altbaus (Erdgeschoss) ist erlaubt. Für die Bibliothek gilt eine gesonderte Bibliotheksordnung.
Im D- und E-Bau ist der Aufenthalt während der großen Pausen nicht erlaubt.
Nach Ertönen des ersten Pausenschlusszeichens ("Vorgong") begeben sich alle Schüler(innen) der Jahrgangsstufen 7 bis 13 unverzüglich zu den Unterrichtsräumen. Die Schüler(innen) der Klassen 5 und 6 sammeln sich an den verabredeten Sammelstellen auf dem Schulhof.
In den Pausen wird die Lehreraufsicht durch die jeweilige Schüleraufsicht unterstützt. Der eingesetzte Schülerreinigungsdienst beseitigt nach den großen Pausen grobe Verschmutzungen.
1.5 5-Minutenpausen
Während der Wechselpausen (5-Minutenpausen) sollen sich die Schüler(innen) möglichst in den Klassenräumen aufhalten. Sie sollen sich dabei so leise und rücksichtsvoll benehmen, dass Mitschüler(innen) und Lehrer(innen) nicht behindert oder gestört werden, z.B. während mehrstündiger Klassenarbeiten.
2. Verhalten im Gebäude und auf den Schulhöfen
2.1 Verhalten im Gebäude
Die großen Glasflächen im Altbau und im Erdgeschoss des Mittelbaus erlauben nur das Gehen, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden; Bewegungsspiele auf den Gängen aller Gebäude und in den Klassenräumen können daher nicht gestattet werden.
2.2 Verhalten auf den Schulhöfen
Bewegungsarten und Bewegungsspiele, mit denen die Sicherheit und die Gesundheit von Schülern und Bediensteten gefährdet werden können, sind zu unterlassen. Vor den großen Glasflächen auf dem Schulhof Altbau ist das Ballspielen nur mit weichen Softbällen erlaubt. Inline-Skates, Skateboards u.ä. dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, ausgenommen im Rahmen schulischer Projekte.
Gegenstände, mit denen der Unterricht gestört oder Personen gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Es ist insbesondere verboten, Feuerwerkskörper, auch Spielzeugpistolen jeder Art, Messer jeder Art oder Schlagringe mit in die Schule zu bringen. Auch Stinkbomben sind keine Scherze und haben in der Schule nichts zu suchen. Das Werfen mit Schneebällen ist untersagt.
2.3 Feueralarm
Bei Feueralarm verlassen alle Schüler(innen) und Lehrer(innen) rasch, jedoch ohne zu drängeln, und möglichst still das Schulgebäude. Schultaschen, Kleidungsstücke und dergleichen werden zurückgelassen.
Fenster und Türen sind zu schließen, letztere aber nicht abzuschließen!
Der Fluchtweg für jeden Raum ist durch den Fluchtwegplan geregelt, der in jeder Klasse ausgehängt und den Schülern regelmäßig einmal im Jahr bekannt gemacht wird.
2.4 Cafeteria
In der Cafeteria ist den Anweisungen der diensthabenden Eltern und der Lehrer(innen) Folge zu leisten.
2.5 Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler der Klassen/Jahrgangsstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände grundsätzlich nicht während der Unterrichtszeit und in den Pausen ohne Erlaubnis der Lehrkräfte verlassen. Schülern der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ist es freigestellt, das Gelände in den Zwischenstunden und in der Mittagspause zu verlassen.
2.6 Fahrräder, Mofas
Fahrräder dürfen nur an den bezeichneten Plätzen abgestellt werden. Auf dem gesamten Schulgelände müssen die Fahrräder geschoben werden. Dies gilt auch für Mofas, Mopeds und dgl.. Im übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen und Zeichen der Straßenverkehrsordnung.
2.7 Parkplatzregelung
Der Parkplatz auf dem Schulgelände gehört nicht zum Pausenhof und ist am Vormittag für die Lehrer(innen) und die Bediensteten der Schule reserviert. Der Schulleiter kann Schülern im Einzelfall das Parken auf dem schuleigenen Parkplatz gestatten, wenn der Schüler/die Schülerin dies unter Angabe von Gründen beantragt.
2.8 Warenhandel/Verteilung von Schriften
Es ist untersagt, auf dem Schulgrundstück Schriften werbenden Inhalts, Handzettel oder ähnliches zu verteilen; ebenso ist jegliche Art von Warenhandel und Geldgeschäften unter Schülern auf dem Schulgrundstück untersagt. Plakate, Aushänge und Informationszettel dürfen nur mit Zustimmung des Schulleiters an den dafür vorgesehenen Plätzen veröffentlicht werden.
2.9 Rauchen auf dem Schulgelände
Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.
2.10 Sekretariat
Das Sekretariat der Schule ist während der Schulzeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhr, am Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr, besetzt. Schüler(innen) können persönliche Anliegen in den großen Pausen vortragen. Das Sekretariat benachrichtigt ggf. den Hausmeister oder den Schulsanitätsdienst.
2.11 Toiletten
Die Toiletten sind sauber zu halten und dienen nicht als Aufenthaltsräume.
2.12 Mobiltelefone („Handys“)
Handys, Mp3-Player und Ähnliches bleiben während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände abgeschaltet in der Tasche. Dies bezieht sich auch auf Pausen und unterrichtsfreie Zeit. Auch die Nutzung als Taschenrechner, Uhr, Aufzeichnungs- und Abspielgerät von Filmen und Musik ist untersagt.
Bei Nichteinhaltung werden die Medien eingezogen und müssen von einem Erziehungsbe-rechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
Die Schule haftet im Falle des Einzugs von Geräten nicht für evtl. entstandene Schäden oder bei Verlust. Sämtliche Risiken liegen beim Eigentümer, wenn das Nutzungsverbot missachtet wird.
In Sonderfällen darf das Handy nach Rücksprache mit der Lehrkraft benutzt werden.
Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es erlaubt, Handys, Mp3-Player und Ähnliches im Aufenthaltsraum der Oberstufe zu benutzen.
3. Sauberkeit
Die Verantwortung für die Sauberkeit liegt bei allen Schülerinnen und Schülern und allen Lehrerinnen und Lehrern.
3.1 Schulgelände allgemein
Abfall wird nur in die entsprechenden Müllbehälter entsorgt, auf Mülltrennung ist dabei zu achten.
Das Ausspucken auf den Boden ist nicht gestattet.
Schülerinnen und Schülern ist das Mitbringen von wasserfesten Stiften oder ähnlichen Schreibgeräten nicht gestattet.
3.2 Sauberkeit in den Räumen
Alle Gruppen haben benutzte Räume müllfrei und ordentlich und mit sauberer Tafel zu verlassen. In Fachräumen gelten zusätzlich besondere Regelungen. Für die Einhaltung der Regeln sind die Schüler(innen) und Lehrer(innen) verantwortlich.
3.3 Reinigung der Flure und der Außenbereiche
Die Sauberhaltung und Reinigung der Außenbereiche (Schulhöfe, Verbindungswege) ist Aufgabe der Schülerinnen und Schüler, bei der Reinigung der Flure helfen sie mit. Dazu werden spezielle Ordnungsdienste eingeteilt und zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
3.4.Sauberkeit in den Klassenräumen
Jede Klasse erstellt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer in den ersten 14 Tagen des Schuljahres ein Sauberkeits- und Reinigungskonzept, das sich auch auf den Flurbereich unmittelbar vor dem Klassenraum bezieht. Dieses wird im Klassenraum ausgehängt und beim zuständigen Zweigleiter abgegeben. Als Hilfe zur Erstellung des Konzeptes kann im Sekretariat ein Merkblatt abgeholt werden.
Schlussbemerkung
Verstöße gegen unsere Hausordnung werden durch pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß den gültigen Erlassen geregelt. Alle Maßnahmen sollen das Ziel haben, Einsicht zu schaffen und einem evtl. entstandenen Schaden wiedergutzumachen.
Friedrichsdorf, Juli 2009
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