Präsentationen und Besondere Lernleistungen

Präsentationen
Eine Präsentation im Umfang von 15 Minuten kann die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach ersetzen. Darunter versteht man einen mediengestützten Vortrag verbunden mit einem Kolloquium (ebenfalls im Umfang von 15 Minuten); auch ein naturwissenschaftliches Experiment oder eine musikalische oder künstlerische Darbietung können mögliche Bestandteile sein. Im Fach Sport kann die Präsentation zur Veranschaulichung der Theorie sportpraktische Anteile enthalten. Im Fach Darstellendes Spiel muss eine Präsentation künstlerische Darbietungen enthalten, die fachpraktische Prüfung entfällt. Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber einen Schwerpunkt in einem gewählten Unterrichtsfach haben. Die Vorbereitungszeit der Präsentation beträgt mindestens vier Unterrichtswochen. Wer eine Präsentation wählen will, gibt dieses bei der Meldung zur Abiturprüfung an.
An der Philipp-Reis-Schule sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in den Kurshalbjahren Q2 oder Q3 eine Präsentation in einem frei wählbaren Grundkursfach "unter Abiturbedingungen", d.h. 15 Min. Präsentation/ 15 Min. Kolloquium/ Bewertung, durchzuführen*. Die Dokumentation ist beim Tutor/ der Tutorin abzugeben.

Besondere Lernleistung
Als eine der Prüfungsformen kann im fünften Prüfungsfach im Abitur die Besondere Lernleistung gewählt werden. Die Besondere Lernleistung ist frühzeitig mit einer betreuenden Lehrkraft und dem jeweiligen Aufgabenfeldleiter abzusprechen und bis spätestens zu Beginn der Q3 offiziell anzumelden. Eine Besondere Lernleistung kann sein: ein umfassender Beitrag in einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit oder die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts in Bereichen, die Unterrichtsfächern zugeordnet werden können. Die Besondere Lernleistung ist schriftlich anzufertigen und spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen vorzulegen. Sie wird durch ein Kolloquium (ca. 20 Minuten) ergänzt, in dem die Arbeit vom Verfasser/ der Verfasserin einer Prüfungskommission vorgestellt wird und zusätzlich Fragen zu ihr beantwortet werden müssen. Wie die anderen Prüfungen wird auch die Besondere Lernleistung vierfach gewichtet, vorherige Grundkurse aus dem Referenzfach müssen nicht notwendigerweise in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

*Genauere Informationen zu Besonderer Lernleistung und Präsentationen sind bei der Oberstufenleitung bzw. den Aufgabenfeldleitern erhältlich. Diese beiden Prüfungsformen werden auch bei der Informationsveranstaltung in der Q1 vorgestellt.