Übergänge und Mittlerer Abschluss

Übergänge

Übergang Realschule zu Gymnasium

Bei entsprechenden Leistungen sowie einer belegten 2. Fremdsprache ab Klasse 7 ist jeweils zum Halbjahr der Wechsel von der Realschule in das Gymnasium möglich. Über den Wechsel entscheidet die Klassenkonferenz des abgebenden Zweiges oder der abgebenden Schule.

Außerdem ist der Wechsel in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe entsprechend der Oberstufen- und Abiturverordnung in der jeweils geltenden Fassung mit dem Erreichen des qualifizierten Mittleren Abschlusses möglich.

Übergang Gymnasium zu Realschule

Auf Antrag der Eltern ist jeweils zum Halbjahr der Wechsel vom Gymnasium in die Realschule möglich. Über den Wechsel entscheidet die Klassenkonferenz des abgebenden Zweiges oder der abgebenden Schule.

Mittlerer Abschluss

Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweigs können sich das Zeugnis des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Abschluss gleichstellen lassen, sofern sie in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt sind. Dies ist auch möglich, wenn eine Schülerin oder ein Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 zwar nicht in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, die Erteilung des mittleren Abschlusses aber unter entsprechender Anwendung der Versetzungsbestimmungen des mittleren Bildungsganges möglich gewesen wäre.

Neues aus dem Gymnasium

Verordnungen, Kerncurricula etc.